Führungskräfte müssen Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen. Nicht immer sind Gesellschafter, Beiräte und Aufsichtsräte mit dem Handeln von Geschäftsführern und Vorständen einverstanden. Gesellschaftsziele und Gesellschafterstrukturen können sich verändern. Personalentscheidungen werden getroffen.

Rechtsanwalt Markus Wiche berät und begleitet Gesellschaften, Gesellschafter, Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit:

  • der Anstellung und dem Ausscheiden von Führungskräften, insbesondere der Abberufung und außerordentlichen Kündigung von Organmitgliedern
  • der taktischen Beratung bei beabsichtigten/bevorstehenden Vertragsänderungen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit Führungskräften
  • der Geschäftsführerhaftung
  • der Kündigung und dem Ausschluss von Mitgesellschaftern
  • der Auseinandersetzung von Gesellschaften
  • Vertragsgestaltungen, insbesondere Gesellschaftsverträge von Freiberuflern
  • der Führung von Schieds-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren