Rechtsanwalt Markus Wiche, Jahrgang 1964, seit 2001 zugelassen als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und begleitet bundesweit Unternehmen, Betriebsräte sowie Führungskräfte und Arbeitnehmer bei:

  • Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen
  • Massenentlassungen und Outsourcing
  • Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • sämtlichen individualrechtlichen Fragestellungen wie z.B.
    • der Vorbereitung und der Abwehr von Kündigungen,
    • dem Sonderkündigungsschutz besonderer Personengruppen,
    • bei kündigungsrechtlichen Sonderproblemen mit Auslandsberührung,
    • der Durchsetzung und Abwehr von Bonus- und Tantiemeansprüchen,
    • dem Verhandeln von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen,
    • im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung,
    • der Durchsetzung und Abwehr von Teilzeit- und Befristungsansprüchen
  • sämtlichen kollektivrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit
    • Betriebsratswahlen,
    • Betriebsübergängen,
    • Umfang und Grenzen der Mitbestimmung im Betrieb bei sozialen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten,
    • Gestaltung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen,
    • Beschlussverfahren
  • Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten,
    sowie dem Bundesarbeitsgericht
  • Statusfeststellungsverfahren vor den Sozialversicherungsträgern und Sozialgerichten
  • Auflösungs- und Trennungsverhandlungen bei ausgesprochenen,
    beabsichtigten oder drohenden Kündigungen

RA Wiche berät und begleitet Gesellschafter, Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit

  • der Anstellung und dem Ausscheiden von Führungskräften, insbesondere der Abberufung und außerordentlichen Kündigung von Organmitgliedern
  • der taktischen Beratung bei beabsichtigten/bevorstehenden Vertragsänderungen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit Führungskräften
  • der Geschäftsführerhaftung
  • der Kündigung und dem Ausschluss von Mitgesellschaftern
  • der Auseinandersetzung von Gesellschaften
  • Vertragsgestaltungen, insbesondere Gesellschaftsverträge von Freiberuflern
  • der Führung von Schieds-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren